Rechtsanwalt Otte – Ihr Partner für Mietrecht, Erbrecht, Energierecht und Forderungsmanagement
Seit 2015 steht Ihnen Herr Otte als erfahrener Rechtsanwalt zur Seite, spezialisiert auf die Bereiche des Energie- und Mietrechts sowie Erbrecht. Rechtsanwalt Otte hat sich durch kontinuierliche Fortbildung und berufliche Praxis als Experte auf seinem Gebiet etabliert. Im Jahr 2018 erwarb er den Titel des Fachanwalts für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Nur ein Jahr später, im Jahr 2019, absolvierte er erfolgreich die Prüfung für den Fachanwaltslehrgang im Erbrecht, womit er seine Qualifikationen weiter ausbaute.
Ein weiterer wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Otte ist das Forderungsmanagement. Seit 2015 betreibt er erfolgreich Forderungsmanagement für Unternehmen, insbesondere für Energieversorgungsunternehmen, sowie für Freiberufler und Gewerbetreibende. Seine Expertise in diesem Bereich stellt sicher, dass Forderungen effizient und rechtssicher durchgesetzt werden.
Zusätzlich hat Rechtsanwalt Otte einen weiteren Schwerpunkt im Energierecht. Er berät und vertritt Energieversorger in sämtlichen rechtlichen Aspekten, von Vertragsfragen über Regulierungsprobleme bis hin zu Streitigkeiten mit Kunden.
Mit seiner fundierten Fachkenntnis und jahrelangen Erfahrung bietet Rechtsanwalt Otte maßgeschneiderte rechtliche Lösungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind. Vertrauen Sie auf seine Expertise, ob es um Fragen des Mietrechts, Energierechts, die Regelung Ihres Nachlasses oder das Forderungsmanagement Ihrer Ansprüche geht.
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